Wir freuen uns sehr: jede Spende ist jetzt steuerlich absetzbar – das gilt es zu berücksichtigen

Für Privatpersonen

  • Spenden sind bis zu 10 % Ihres Jahreseinkommens steuerlich absetzbar.
  • Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist die korrekte Angabe Ihres vollständigen Namens (laut Melderegister) sowie Ihres Geburtsdatums bei der Spende.
  • Beispielrechnung – Spende von 200 €:

Für Unternehmen

Geld- und Sachspenden sind bis zu 10 % des Gewinns (vor Gewinnfreibetrag) als Betriebsausgabe absetzbar.

So funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung:

  1. Ihre Spende wird automatisch ans Finanzamt übermittelt – Sie müssen nichts einreichen.
  2. Die Berücksichtigung erfolgt ab der Veranlagung 2025.
  3. Wichtig: Bitte teilen Sie der Freien Waldorfschule Innsbruck korrekt mit:
    • Ihren Vor- und Nachnamen
    • Ihr Geburtsdatum
  4. Die Schreibweise muss mit dem Meldezettel übereinstimmen, sonst kann die Spende nicht zugeordnet werden.

Noch Fragen?

→ Weiterführende Infos zur Spendenabsetzbarkeit auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen: www.bmf.gv.at
→ Oder kontaktieren Sie unser Schulbüro: Kontakt

Mit Ihrer Unterstützung können gezielt wichtige Projekte umgesetzt werden, die dazu beitragen unsere Schule als kreativen Lernraum zu erhalten und weiterzuentwickeln.