Wir freuen uns sehr: jede Spende ist jetzt steuerlich absetzbar – das gilt es zu berücksichtigen
Für Privatpersonen
- Spenden sind bis zu 10 % Ihres Jahreseinkommens steuerlich absetzbar.
- Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist die korrekte Angabe Ihres vollständigen Namens (laut Melderegister) sowie Ihres Geburtsdatums bei der Spende.
- Beispielrechnung – Spende von 200 €:
Für Unternehmen
Geld- und Sachspenden sind bis zu 10 % des Gewinns (vor Gewinnfreibetrag) als Betriebsausgabe absetzbar.
So funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung:
- Ihre Spende wird automatisch ans Finanzamt übermittelt – Sie müssen nichts einreichen.
- Die Berücksichtigung erfolgt ab der Veranlagung 2025.
- Wichtig: Bitte teilen Sie der Freien Waldorfschule Innsbruck korrekt mit:
- Ihren Vor- und Nachnamen
- Ihr Geburtsdatum
- Die Schreibweise muss mit dem Meldezettel übereinstimmen, sonst kann die Spende nicht zugeordnet werden.
Noch Fragen?
→ Weiterführende Infos zur Spendenabsetzbarkeit auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen: www.bmf.gv.at
→ Oder kontaktieren Sie unser Schulbüro: Kontakt
Mit Ihrer Unterstützung können gezielt wichtige Projekte umgesetzt werden, die dazu beitragen unsere Schule als kreativen Lernraum zu erhalten und weiterzuentwickeln.
